XRechnung Fehlercodes
Nachschlagewerk für die Prüfregeln der XRechnung. Suchen Sie nach dem Regelcode oder fügen Sie die Fehlermeldung ein, die Ihr Prüfprogramm ausgegeben hat — gesucht wird auch im offiziellen Wortlaut. Jede Regel führt zu ihrer Gruppenseite mit dem offiziellen Regeltext und, wo erklärt, Ursache und Behebung.
307 Regeln · 137 erklärt · Regelwerk v2026-08-31
4 Regeln sind im Regelwerk als true() hinterlegt und können nicht auslösen. Sie stehen hier trotzdem — die Frage „warum sehe ich diesen Fehler nie?“ verdient eine Antwort.
Ganze Regelgruppen auf einmal
Manche Familien sind eine Anforderung, für viele Felder wiederholt. Die erklären wir zusammen statt einzeln.
- Die deutschen Regeln der XRechnung — was über die EN 16931 hinaus gilt
- Umsatzsteuer-Kategorien und ihre 98 Prüfregeln
- Codelisten — welche Werte überhaupt zulässig sind
- BR-DEC: Nachkommastellen — zwei, überall
- XRechnung Extension — wann die strengeren Regeln greifen
- Die Kernregeln der EN 16931 — welche Angaben eine Rechnung tragen muss
- Rechenregeln und Querbezüge — wenn die Summen nicht zusammenpassen
- Peppol-BIS-Regeln — was zusätzlich gilt, wenn über Peppol zugestellt wird
- Saubere Fahrzeuge (CVD) — was eine Fahrzeugrechnung zusätzlich tragen muss
307 von 307 Regeln
BR
58- BR-01
Spezifikationskennung (BT-24) fehlt
- BR-02
Rechnungsnummer (BT-1) fehlt
- BR-03
Rechnungsdatum (BT-2) fehlt
- BR-04
Die Rechnung muss einen Rechnungstyp (BT-3) tragen — den Code, der sagt, ob es sich um eine Rechnung, eine Gutschrift oder eine Abschlagsrechnung handelt.
- BR-05
Die Rechnung muss eine Rechnungswährung (BT-5) nennen.
- BR-06
Die Rechnung muss den Namen des Verkäufers (BT-27) enthalten — den vollständigen eingetragenen Namen, unter dem das Unternehmen firmiert.
- BR-07
Name des Käufers (BT-44) fehlt
- BR-08
Anschrift des Verkäufers (BG-5) fehlt
- BR-09
Die Postanschrift des Verkäufers muss ein Länderkennzeichen (BT-40) enthalten — den zweistelligen ISO-3166-1-Code, nicht den ausgeschriebenen Ländernamen.
- BR-10
Die Rechnung muss die Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten — das Gegenstück zu BG-5 auf der Empfängerseite.
- BR-11
Die Postanschrift des Käufers muss ein Länderkennzeichen (BT-55) enthalten — dieselbe Anforderung wie BR-09, auf der Empfängerseite.
- BR-12
Die Rechnung muss die Summe der Positionsnettobeträge (BT-106) enthalten.
- BR-13
Die Rechnung muss den Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) enthalten.
- BR-14
Die Rechnung muss den Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) enthalten.
- BR-15
Die Rechnung muss den fälligen Zahlbetrag (BT-115) enthalten.
- BR-16
Rechnung ohne Position (BG-25)
- BR-17
Weicht der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer ab, muss sein Name (BT-59) übermittelt werden.
- BR-18
Hat der Verkäufer einen steuerlichen Vertreter (BG-11), muss dessen Name (BT-62) übermittelt werden.
- BR-19
Hat der Verkäufer einen steuerlichen Vertreter, muss dessen Postanschrift (BG-12) übermittelt werden — dieselbe Anforderung wie BR-08, für eine dritte Partei.
- BR-20
Steuervertreter ohne Land (BT-69)
- BR-21
Jede Rechnungsposition (BG-25) muss eine Positionsnummer (BT-126) tragen.
- BR-22
Jede Rechnungsposition muss eine berechnete Menge (BT-129) tragen — auch dann, wenn es sich um eine Pauschale handelt.
- BR-23
Die berechnete Menge muss eine Maßeinheit (BT-130) tragen — einen Code aus UN/ECE Recommendation 20, nicht das eigene Kürzel aus dem Artikelstamm.
- BR-24
Jede Rechnungsposition muss einen Nettobetrag (BT-131) tragen — den Betrag der Zeile ohne Umsatzsteuer.
- BR-25
Artikelname (BT-153) fehlt
- BR-26
Jede Rechnungsposition muss einen Nettopreis (BT-146) tragen — den Preis je Einheit nach Abzug eines Preisnachlasses.
- BR-27
Negativer Nettopreis (BT-146)
- BR-28
Negativer Bruttopreis (BT-148)
- BR-29
Sind Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums angegeben, muss das Ende auf oder nach dem Beginn liegen.
- BR-30
Sind Beginn und Ende eines Positionszeitraums angegeben, muss das Ende auf oder nach dem Beginn liegen — dieselbe Prüfung wie BR-29, je Position.
- BR-31
Jeder Abschlag auf Dokumentebene (BG-20) muss einen Betrag (BT-92) tragen.
- BR-32
Jeder Abschlag auf Dokumentebene (BG-20) muss einen Umsatzsteuer-Kategoriecode (BT-95) tragen.
- BR-33
Jeder Abschlag auf Dokumentebene (BG-20) muss einen Grund tragen — im Klartext (BT-97), als Code (BT-98) oder beides.
- BR-36
Jeder Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21) muss einen Betrag (BT-99) tragen.
- BR-37
Jeder Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21) muss einen Umsatzsteuer-Kategoriecode (BT-102) tragen.
- BR-38
Jeder Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21) muss einen Grund tragen — im Klartext (BT-104), als Code (BT-105) oder beides.
- BR-41
Jeder Abschlag auf Positionsebene (BG-27) muss einen Betrag (BT-136) tragen.
- BR-42
Abschlag ohne Grund (BT-139)
- BR-43
Zuschlag ohne Betrag (BT-141)
- BR-44
Jeder Zuschlag auf Positionsebene (BG-28) muss einen Grund tragen — im Klartext (BT-144), als Code (BT-145) oder beides.
- BR-45
Jeder Block der Steueraufschlüsselung (BG-23) muss den Nettobetrag der Kategorie (BT-116) enthalten.
- BR-46
Jeder Block der Steueraufschlüsselung (BG-23) muss den Steuerbetrag der Kategorie (BT-117) enthalten.
- BR-47
Steueraufschlüsselung ohne Code (BT-118)
- BR-48
Jeder Block der Steueraufschlüsselung muss einen Steuersatz (BT-119) tragen, außer die Rechnung unterliegt gar nicht der Umsatzsteuer.
- BR-49
Eine Zahlungsanweisung (BG-16) muss den Zahlungsmittel-Code (BT-81) nennen — die Angabe, auf welchem Weg gezahlt werden soll.
- BR-50
Wird eine Überweisung als Zahlungsweg angegeben, muss die Kontokennung des Zahlungsempfängers (BT-84) dabeistehen.
- BR-51
Unmaskierte Kartennummer (BT-87)
- BR-52
Jede zusätzliche Belegangabe (BG-24) muss eine Kennung (BT-122) tragen — die Nummer, unter der der Beleg beim Empfänger auffindbar ist.
- BR-53
Ist eine abweichende Steuerwährung (BT-6) angegeben, muss auch die Steuersumme in dieser Währung (BT-111) übermittelt werden.
- BR-54
Artikelmerkmal ohne Wert (BT-161)
- BR-55
Jeder Verweis auf eine vorausgegangene Rechnung (BG-3) muss deren Nummer (BT-25) enthalten.
- BR-56
Jeder steuerliche Vertreter (BG-11) muss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BT-63) tragen.
- BR-57
Lieferanschrift ohne Land (BT-80)
- BR-61
Überweisung ohne Kontokennung (BT-84)
- BR-62
Wird die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) übermittelt, muss sie ein Schema-Attribut tragen.
- BR-63
Wird die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) übermittelt, muss sie ein Schema-Attribut tragen.
- BR-64
Wird die Artikelkennung nach Standard (BT-157) übermittelt, muss sie ein Schema-Attribut tragen.
- BR-65
Artikelkennung ohne Schema (BT-158)
BR-DE
31- BR-DE-1
Zahlungsangaben (BG-16) fehlen
- BR-DE-2
Ansprechpartner (BG-6) fehlt
- BR-DE-3
Ort des Verkäufers (BT-37) fehlt
- BR-DE-4
PLZ des Verkäufers (BT-38) fehlt
- BR-DE-5
Kontaktstelle (BT-41) fehlt
- BR-DE-6
Telefonnummer (BT-42) fehlt
- BR-DE-7
E-Mail-Adresse (BT-43) fehlt
- BR-DE-8
Ort des Käufers (BT-52) fehlt
- BR-DE-9
PLZ des Käufers (BT-53) fehlt
- BR-DE-10
Lieferanschrift ohne Ort (BT-77)
- BR-DE-11
Lieferanschrift ohne PLZ (BT-78)
- BR-DE-14
Umsatzsteuersatz (BT-119) fehlt
- BR-DE-15
Leitweg-ID / Käuferreferenz (BT-10) fehlt
- BR-DE-16
Verkäufer steuerlich nicht identifizierbar
- BR-DE-17
Rechnungstyp (BT-3) nicht zugelassen
- BR-DE-18
Skonto-Format in BT-20 falsch
- BR-DE-19
IBAN bei Überweisung (BT-84) ungültig
- BR-DE-20
IBAN bei Lastschrift (BT-91) ungültig
- BR-DE-21
Kennung ist keine XRechnung (BT-24)
- BR-DE-22
Zwei Anlagen mit gleichem Dateinamen
- BR-DE-23-a
Überweisung ohne Bankverbindung (BG-17)
- BR-DE-23-b
Überweisung mit fremden Zahlungsdaten
- BR-DE-24-a
Kartenzahlung ohne Kartendaten (BG-18)
- BR-DE-24-b
Kartenzahlung mit fremden Zahlungsdaten
- BR-DE-25-a
Lastschrift ohne Mandatsdaten (BG-19)
- BR-DE-25-b
Lastschrift mit fremden Zahlungsdaten
- BR-DE-26
Korrektur ohne Rechnungsbezug (BG-3)
- BR-DE-27
Telefonnummer zu kurz (BT-42)
- BR-DE-28
E-Mail-Adresse unplausibel (BT-43)
- BR-DE-30
Gläubiger-ID (BT-90) fehlt
- BR-DE-31
Belastetes Konto (BT-91) fehlt
BR-CL
23- BR-CL-01
Rechnungstyp (BT-3)
- BR-CL-03
Währungsattribut an jedem Betrag
- BR-CL-04
Rechnungswährung (BT-5)
- BR-CL-05
Buchungswährung der Umsatzsteuer (BT-6)
- BR-CL-06
Code für das Steuerdatum (BT-8)
- BR-CL-07
Schema der Objektkennung (BT-18)
- BR-CL-08
Betreffcode des Freitexts (BT-21)
- BR-CL-10
Schema jeder Kennung
- BR-CL-11
Schema der Registerkennung
- BR-CL-13
Schema der Artikelklassifizierung (BT-158)
- BR-CL-14
Länderkennzeichen der Anschriften (BT-40, BT-55, BT-69, BT-80)
- BR-CL-15
Ursprungsland des Artikels (BT-159)
- BR-CL-16
Zahlungsmittelcode (BT-81)
- BR-CL-17
Steuerkategorie in der Steueraufschlüsselung (BT-118)
- BR-CL-18
Steuerkategorie auf Position, Abschlag und Zuschlag (BT-151, BT-95, BT-102)
- BR-CL-19
Code des Abschlagsgrunds (BT-98, BT-140)
- BR-CL-20
Code des Zuschlagsgrunds (BT-105, BT-145)
- BR-CL-21
Schema der Artikelkennung (BT-157)
- BR-CL-22
Schema des Befreiungsgrund-Codes (BT-121)
- BR-CL-23
Maßeinheit (BT-130, BT-150)
- BR-CL-24
MIME-Typ der Anlage (BT-125)
- BR-CL-25
Schema der elektronischen Adresse (BT-34, BT-49)
- BR-CL-26
Schema der Lieferort-Kennung (BT-71)
BR-CO
23- BR-CO-03
Die Rechnung darf den Steuerstichtag entweder als Datum (BT-7) oder als Code (BT-8) angeben — niemals beides.
- BR-CO-04
Jede Rechnungsposition (BG-25) muss einen Umsatzsteuer-Kategoriecode (BT-151) tragen — S für den Regelsatz, E für steuerfrei, Z für den Nullsatz, AE für Reverse Charge und so weiter.
- BR-CO-05
Document level allowance reason code (BT-98) and Document level allowance reason (BT-97) shall indicate the same type of allowance.greift nie
- BR-CO-06
Document level charge reason code (BT-105) and Document level charge reason (BT-104) shall indicate the same type of charge.greift nie
- BR-CO-07
Invoice line allowance reason code (BT-140) and Invoice line allowance reason (BT-139) shall indicate the same type of allowance reason.greift nie
- BR-CO-08
Invoice line charge reason code (BT-145) and Invoice line charge reason (BT-144) shall indicate the same type of charge reason.greift nie
- BR-CO-09
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Verkäufer (BT-31), Steuervertreter (BT-63) und Käufer (BT-48) müssen mit dem Länderkürzel nach ISO 3166-1 alpha-2 beginnen.
- BR-CO-10
Die Summe der Positionsnettobeträge (BT-106) muss exakt der Summe aller einzelnen Positionsbeträge (BT-131) entsprechen.
- BR-CO-11
Die Summe der Abschläge auf Dokumentebene (BT-107) muss exakt der Summe der einzelnen Abschlagsbeträge (BT-92) entsprechen.
- BR-CO-12
Summe der Zuschläge (BT-108) stimmt nicht
- BR-CO-13
Der Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) muss der Summe aller Positionsnettobeträge (BT-131) abzüglich der Abschläge (BT-107) zuzüglich der Zuschläge (BT-108) auf Dokumentenebene entsprechen.
- BR-CO-14
Der Gesamtsteuerbetrag der Rechnung (BT-110) muss der Summe der Steuerbeträge aller Steuerkategorien (BT-117) entsprechen.
- BR-CO-15
Der Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) muss exakt der Summe aus Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) und Gesamtsteuerbetrag (BT-110) entsprechen.
- BR-CO-16
Zahlbetrag (BT-115) geht nicht auf
- BR-CO-17
Steuerbetrag (BT-117) passt nicht zum Satz
- BR-CO-18
Die Rechnung muss mindestens eine Umsatzsteuer-Aufschlüsselung (BG-23) enthalten — je Steuerkategorie einen Block mit Nettobetrag, Steuerbetrag, Kategorie und Satz.
- BR-CO-19
Wird ein Abrechnungszeitraum (BG-14) übermittelt, muss mindestens ein Datum darin stehen: Beginn (BT-73), Ende (BT-74) oder beides.
- BR-CO-20
Wird auf einer Position ein Leistungszeitraum (BG-26) übermittelt, muss mindestens ein Datum darin stehen: Beginn (BT-134), Ende (BT-135) oder beides.
- BR-CO-21
Jeder Abschlag auf Dokumentebene (BG-20) muss begründet sein — im Klartext (BT-97), als Code (BT-98) oder beides.
- BR-CO-22
Jeder Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21) muss einen Grund tragen — im Klartext (BT-104), als Code (BT-105) oder beides.
- BR-CO-23
Jeder Abschlag auf einer Rechnungsposition (BG-27) muss begründet sein — im Klartext (BT-139), als Code (BT-140) oder beides.
- BR-CO-24
Jeder Zuschlag auf einer Rechnungsposition (BG-28) muss einen Grund tragen — im Klartext (BT-144), als Code (BT-145) oder beides.
- BR-CO-26
Damit der Käufer den Lieferanten automatisch zuordnen kann, muss mindestens eine Kennung des Verkäufers vorhanden sein: eine Verkäuferkennung (BT-29), die Registernummer (BT-30) oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BT-31).
PEPPOL-EN16931
23- PEPPOL-EN16931-R001
Die Rechnung muss den Geschäftsprozess (BT-23) nennen — die Kennung des Prozesses, in dem sie verschickt wird.
- PEPPOL-EN16931-R005
Wird eine abweichende Währung für die Umsatzsteuer (BT-6) angegeben, muss sie sich von der Rechnungswährung (BT-5) unterscheiden.
- PEPPOL-EN16931-R008
Das Dokument darf keine leeren Elemente enthalten.
- PEPPOL-EN16931-R010
Käuferadresse (BT-49) fehlt
- PEPPOL-EN16931-R020
Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss übermittelt werden — das Gegenstück zu BT-49, an das der Empfänger antworten oder eine Rückmeldung schicken kann.
- PEPPOL-EN16931-R040
Sind sowohl der Grundbetrag als auch der Prozentsatz eines Ab- oder Zuschlags angegeben, muss der Betrag genau daraus folgen: Grundbetrag × Prozentsatz ÷ 100.
- PEPPOL-EN16931-R041
Wird der Prozentsatz eines Ab- oder Zuschlags angegeben, muss auch der Grundbetrag dabeistehen.
- PEPPOL-EN16931-R042
Wird der Grundbetrag eines Ab- oder Zuschlags angegeben, muss auch der Prozentsatz dabeistehen — das Gegenstück zu R041.
- PEPPOL-EN16931-R043
Das Kennzeichen, ob es sich um einen Zuschlag oder einen Abschlag handelt, muss genau true oder false lauten — kleingeschrieben, ohne Alternativen.
- PEPPOL-EN16931-R043-1
In CII muss das Zuschlags-Kennzeichen eines Ab- oder Zuschlags auf Dokument- oder Positionsebene genau true oder false lauten.
- PEPPOL-EN16931-R043-2
Dieselbe Anforderung wie R043-1, aber für den Ab- oder Zuschlag im Preis: ram:AppliedTradeAllowanceCharge innerhalb des Bruttopreises muss ein Kennzeichen von genau true oder false tragen.
- PEPPOL-EN16931-R044
Im Preis einer Position ist kein Zuschlag erlaubt.
- PEPPOL-EN16931-R046
Preisberechnung stimmt nicht
- PEPPOL-EN16931-R053
Die Rechnung darf genau eine Steuersumme in Rechnungswährung enthalten — also genau einen Block mit Aufschlüsselung.
- PEPPOL-EN16931-R054
Ein zweiter Steuerblock ohne Aufschlüsselung ist nur erlaubt, wenn eine abweichende Steuerwährung (BT-6) angegeben ist — und dann genau einer.
- PEPPOL-EN16931-R055
Die Steuersumme in Rechnungswährung und die Steuersumme in der Meldewährung müssen dasselbe Vorzeichen tragen.
- PEPPOL-EN16931-R061
Mandatsreferenz fehlt
- PEPPOL-EN16931-R101
Auf einer Rechnungsposition ist als zusätzliche Dokumentenreferenz nur der Objektbezeichner zulässig — der Typcode 130.
- PEPPOL-EN16931-R110
Beginnt eine Position einen eigenen Leistungszeitraum, muss dieser innerhalb des Abrechnungszeitraums der Rechnung liegen: das Startdatum der Position darf nicht vor dem Start der Rechnung liegen.
- PEPPOL-EN16931-R111
Das Enddatum eines Positionszeitraums darf nicht nach dem Ende des Abrechnungszeitraums liegen — das Gegenstück zu R110 am anderen Ende.
- PEPPOL-EN16931-R120
Der Nettobetrag einer Position muss aus ihren eigenen Angaben folgen: Menge × (Nettopreis ÷ Preiseinheit), zuzüglich der Zuschläge und abzüglich der Abschläge auf der Position.
- PEPPOL-EN16931-R121
Preiseinheit ist null
- PEPPOL-EN16931-R130
Die Maßeinheit der Preiseinheit muss dieselbe sein wie die der berechneten Menge.
BR-DEC
21- BR-DEC-01
Abschlag auf Dokumentebene (BT-92)
- BR-DEC-02
Bemessungsgrundlage des Abschlags auf Dokumentebene (BT-93)
- BR-DEC-05
Zuschlag auf Dokumentebene (BT-99)
- BR-DEC-06
Bemessungsgrundlage des Zuschlags auf Dokumentebene (BT-100)
- BR-DEC-09
Summe der Positionsnettobeträge (BT-106)
- BR-DEC-10
Summe der Abschläge auf Dokumentebene (BT-107)
- BR-DEC-11
Summe der Zuschläge auf Dokumentebene (BT-108)
- BR-DEC-12
Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109)
- BR-DEC-13
Gesamtbetrag der Umsatzsteuer (BT-110)
- BR-DEC-14
Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112)
- BR-DEC-15
Umsatzsteuerbetrag in Buchungswährung (BT-111)
- BR-DEC-16
Bereits gezahlter Betrag (BT-113)
- BR-DEC-17
Rundungsbetrag (BT-114)
- BR-DEC-18
Zahlbetrag (BT-115)
- BR-DEC-19
Bemessungsgrundlage je Steuerkategorie (BT-116)
- BR-DEC-20
Steuerbetrag je Steuerkategorie (BT-117)
- BR-DEC-23
Positionsnettobetrag (BT-131)
- BR-DEC-24
Abschlag auf Positionsebene (BT-136)
- BR-DEC-25
Bemessungsgrundlage des Positionsabschlags (BT-137)
- BR-DEC-27
Zuschlag auf Positionsebene (BT-141)
- BR-DEC-28
Bemessungsgrundlage des Positionszuschlags (BT-142)
BR-DEX
15- BR-DEX-01
MIME-Typ der eingebetteten Anlage (BT-125)
- BR-DEX-02
Positionsnetto aus den Unterpositionen (BT-131)
- BR-DEX-03
Steuerangabe je Unterposition (BG-DEX-06)
- BR-DEX-04
Schema der Parteikennung (BT-29, BT-46, BT-60)
- BR-DEX-05
Schema der Registerkennung (BT-30, BT-47, BT-61)
- BR-DEX-06
Schema der Artikelkennung (BT-157)
- BR-DEX-07
Schema der elektronischen Adresse (BT-34, BT-49)
- BR-DEX-08
Schema der Lieferort-Kennung (BT-71)
- BR-DEX-09
Zahlbetrag samt Zahlungen Dritter (BT-115)
- BR-DEX-10
Art der Zahlung durch Dritte (BT-DEX-001)
- BR-DEX-11
Betrag der Zahlung durch Dritte (BT-DEX-002)
- BR-DEX-12
Beschreibung der Zahlung durch Dritte (BT-DEX-003)
- BR-DEX-13
Nachkommastellen dieses Betrags (BT-DEX-002)
- BR-DEX-14
Währung dieses Betrags (BT-DEX-002)
- BR-DEX-15
Unterpositionen in CII, die XRechnung nicht kennt
BR-O
14- BR-O-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-O-02
Eine Position dieser Kategorie verbietet jede Steuerkennung
- BR-O-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-O-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-O-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-O-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-O-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-O-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-O-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satz
- BR-O-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
- BR-O-11
Keine weitere Steueraufschlüsselung neben der nicht steuerbaren
- BR-O-12
Keine Position in einer anderen Steuerkategorie
- BR-O-13
Kein Abschlag auf Dokumentebene in einer anderen Kategorie
- BR-O-14
Kein Zuschlag auf Dokumentebene in einer anderen Kategorie
BR-IC
12- BR-IC-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-IC-02
Eine Position dieser Kategorie verlangt eine Steuerkennung des Verkäufers
- BR-IC-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-IC-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-IC-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-IC-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-IC-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-IC-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-IC-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satz
- BR-IC-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
- BR-IC-11
Lieferdatum (BT-72) oder Abrechnungszeitraum (BG-14) muss angegeben sein
- BR-IC-12
Das Land der Lieferanschrift (BT-80) muss angegeben sein
BR-AE
10- BR-AE-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-AE-02
Eine Position dieser Kategorie verlangt eine Steuerkennung des Verkäufers
- BR-AE-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-AE-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-AE-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-AE-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-AE-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-AE-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-AE-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satz
- BR-AE-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
BR-AF
10- BR-AF-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-AF-02
Eine Position dieser Kategorie verlangt eine Steuerkennung des Verkäufers
- BR-AF-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-AF-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-AF-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-AF-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-AF-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-AF-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-AF-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satzin CII inaktiv
- BR-AF-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
BR-AG
10- BR-AG-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-AG-02
Eine Position dieser Kategorie verlangt eine Steuerkennung des Verkäufers
- BR-AG-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-AG-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-AG-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-AG-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-AG-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-AG-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-AG-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satzin CII inaktiv
- BR-AG-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
BR-E
10- BR-E-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-E-02
Eine Position dieser Kategorie verlangt eine Steuerkennung des Verkäufers
- BR-E-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-E-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-E-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-E-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-E-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-E-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-E-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satz
- BR-E-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
BR-G
10- BR-G-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-G-02
Eine Position dieser Kategorie verlangt eine Steuerkennung des Verkäufers
- BR-G-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-G-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-G-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-G-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-G-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-G-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-G-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satz
- BR-G-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
BR-S
10- BR-S-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-S-02
Eine Position dieser Kategorie verlangt eine Steuerkennung des Verkäufers
- BR-S-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-S-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-S-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-S-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-S-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-S-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-S-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satz
- BR-S-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
BR-Z
10- BR-Z-01
Die Kategorie muss in der Steueraufschlüsselung (BG-23) auftauchen
- BR-Z-02
Eine Position dieser Kategorie verlangt eine Steuerkennung des Verkäufers
- BR-Z-03
Dasselbe für einen Abschlag auf Dokumentebene
- BR-Z-04
Dasselbe für einen Zuschlag auf Dokumentebene
- BR-Z-05
Der Steuersatz der Position (BT-152)
- BR-Z-06
Der Steuersatz des Abschlags
- BR-Z-07
Der Steuersatz des Zuschlags
- BR-Z-08
Die Bemessungsgrundlage (BT-116) als Summe der Beträge dieser Kategorie
- BR-Z-09
Der Steuerbetrag (BT-117) aus Bemessungsgrundlage und Satz
- BR-Z-10
Ob ein Befreiungsgrund (BT-120/BT-121) erlaubt oder verboten ist
BR-DE-CVD
7- BR-DE-CVD-01
Vertragsreferenz wird Pflicht (BT-12)
- BR-DE-CVD-02
Vergabe- oder Losnummer wird Pflicht (BT-17)
- BR-DE-CVD-03
Mindestens eine Fahrzeugzeile je Rechnung (BG-25)
- BR-DE-CVD-04
Zulässige Fahrzeugkategorien (BT-158)
- BR-DE-CVD-05
Zulässige Antriebsarten (BT-161)
- BR-DE-CVD-06-a
Kategorie verlangt eine Antriebsart (BT-158 → BT-160)
- BR-DE-CVD-06-b
Antriebsart verlangt eine Kategorie (BT-160 → BT-158)
BR-TMP
6BR-B
2BR-DE-TMP
1- BR-DE-TMP-32
Eine Rechnung sollte zur Angabe des Liefer-/Leistungsdatums entweder BT-72 "Actual delivery date", BG-14 "Invoicing period" oder in jeder Rechnungsposition BG-26 "Invoice line period" enthalten.
BR-TMP-CVD
1- BR-TMP-CVD-01
Schema der Artikelkennung (BT-158)
Wenn zwei Programme dieselbe Rechnung unterschiedlich bewerten: der Validator-Vergleich prüft 29 Dokumente gegen dieselbe Norm und zeigt, wo die Antworten auseinandergehen. Und elf kostenlose Online-Validatoren haben dieselbe Rechnung an einem Tag geprüft — drei verarbeiten XRechnung in UBL gar nicht, drei melden eine Regel von Anfang September nicht.