BT-6Steuerabrechnungswährung

Die Währung, in der die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt gemeldet wird — nur gesetzt, wenn sie von der Rechnungswährung (BT-5) abweicht. Steht BT-6 im Dokument, muss auch der Steuerbetrag in dieser Währung (BT-111) vorhanden sein.

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