BR-DE-16

Sobald die Rechnung einen der Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet, muss der Verkäufer steuerlich identifizierbar sein: entweder über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BT-31), die Steuernummer (BT-32) oder einen steuerlichen Vertreter (BG-11).

Schweregrad
Fehler
Gilt für
CII, UBL
Regelwerk
v2026-01-31

Offizieller Regeltext

Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.

Warum der Fehler auftritt

Kleinunternehmer nach § 19 UStG verwenden den Code E und haben oft keine USt-IdNr. Dann fehlt häufig auch die Steuernummer, weil sie im bisherigen Rechnungslayout nie erfasst wurde.

So beheben Sie ihn

Tragen Sie mindestens eines der drei Elemente ein. Ohne USt-IdNr. ist BT-32 (Steuernummer) der übliche Weg.

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