BR-DE-16
Sobald die Rechnung einen der Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet, muss der Verkäufer steuerlich identifizierbar sein: entweder über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BT-31), die Steuernummer (BT-32) oder einen steuerlichen Vertreter (BG-11).
- Schweregrad
- Fehler
- Gilt für
- CII, UBL
- Regelwerk
- v2026-01-31
Offizieller Regeltext
Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.
Warum der Fehler auftritt
Kleinunternehmer nach § 19 UStG verwenden den Code E und haben oft keine USt-IdNr. Dann fehlt häufig auch die Steuernummer, weil sie im bisherigen Rechnungslayout nie erfasst wurde.
So beheben Sie ihn
Tragen Sie mindestens eines der drei Elemente ein. Ohne USt-IdNr. ist BT-32 (Steuernummer) der übliche Weg.
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