PEPPOL-EN16931-R020

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss übermittelt werden — das Gegenstück zu BT-49, an das der Empfänger antworten oder eine Rückmeldung schicken kann.

Schweregrad
Fehler
Gilt für
CII, UBL
Regelwerk
v2026-01-31

Offizieller Regeltext

Seller electronic address MUST be provided

Warum tritt PEPPOL-EN16931-R020 auf?

Dieselbe Ursache wie beim Käufer, nur wird sie hier zusätzlich für verzichtbar gehalten: „der Empfänger weiß doch, von wem die Rechnung kommt“. Für die automatische Verarbeitung ist der Absender aber genauso eine Kennung wie der Empfänger.

Wie behebt man PEPPOL-EN16931-R020?

Setzen Sie BT-34 mit Schema-Attribut unter cac:AccountingSupplierParty/cac:Party: cbc:EndpointID mit schemeID in UBL, ram:SellerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID in CII. Der Wert ist für Ihr Unternehmen konstant.

Im XML

Ausschnitt in UBL. Der CII-Pfad steht oben im Text — dieselbe Änderung, andere Elementnamen.

Fehlerhaft
<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    <cac:PartyName>
      <cbc:Name>Muster GmbH</cbc:Name>
    </cac:PartyName>
  </cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>
Korrigiert
<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    <cbc:EndpointID schemeID="EM">rechnung@muster.de</cbc:EndpointID>
    <cac:PartyName>
      <cbc:Name>Muster GmbH</cbc:Name>
    </cac:PartyName>
  </cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>

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