PEPPOL-EN16931-R020
Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss übermittelt werden — das Gegenstück zu BT-49, an das der Empfänger antworten oder eine Rückmeldung schicken kann.
- Schweregrad
- Fehler
- Gilt für
- CII, UBL
- Regelwerk
- v2026-01-31
Offizieller Regeltext
Seller electronic address MUST be provided
Warum tritt PEPPOL-EN16931-R020 auf?
Dieselbe Ursache wie beim Käufer, nur wird sie hier zusätzlich für verzichtbar gehalten: „der Empfänger weiß doch, von wem die Rechnung kommt“. Für die automatische Verarbeitung ist der Absender aber genauso eine Kennung wie der Empfänger.
Wie behebt man PEPPOL-EN16931-R020?
Setzen Sie BT-34 mit Schema-Attribut unter cac:AccountingSupplierParty/cac:Party: cbc:EndpointID mit schemeID in UBL, ram:SellerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID in CII. Der Wert ist für Ihr Unternehmen konstant.
Im XML
Ausschnitt in UBL. Der CII-Pfad steht oben im Text — dieselbe Änderung, andere Elementnamen.
<cac:AccountingSupplierParty>
<cac:Party>
<cac:PartyName>
<cbc:Name>Muster GmbH</cbc:Name>
</cac:PartyName>
</cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty><cac:AccountingSupplierParty>
<cac:Party>
<cbc:EndpointID schemeID="EM">rechnung@muster.de</cbc:EndpointID>
<cac:PartyName>
<cbc:Name>Muster GmbH</cbc:Name>
</cac:PartyName>
</cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>NormAPI liefert technische Validierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.