PEPPOL-EN16931-R010
Die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) muss übermittelt werden — die Kennung, an die die Rechnung technisch zugestellt wird, zusammen mit dem Schema, aus dem sie stammt.
- Schweregrad
- Fehler
- Gilt für
- CII, UBL
- Regelwerk
- v2026-01-31
Offizieller Regeltext
Buyer electronic address MUST be provided
Warum tritt PEPPOL-EN16931-R010 auf?
Die Adresse gehört zum Übertragungsweg und nicht zur Rechnung, also steht sie im Versandsystem und nicht im Rechnungsdatensatz. Beim Erzeugen des Dokuments fehlt sie dann, obwohl der Versand sie kennt.
Wie behebt man PEPPOL-EN16931-R010?
Setzen Sie BT-49 mit passendem Schema-Attribut: cbc:EndpointID mit schemeID unter cac:AccountingCustomerParty/cac:Party in UBL, ram:BuyerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID in CII. EM steht für eine E-Mail-Adresse, 9958 für die Leitweg-ID.
Im XML
Ausschnitt in UBL. Der CII-Pfad steht oben im Text — dieselbe Änderung, andere Elementnamen.
<cac:AccountingCustomerParty>
<cac:Party>
<cac:PartyName>
<cbc:Name>Behörde Bonn</cbc:Name>
</cac:PartyName>
</cac:Party>
</cac:AccountingCustomerParty><cac:AccountingCustomerParty>
<cac:Party>
<cbc:EndpointID schemeID="EM">rechnung@behoerde-bonn.de</cbc:EndpointID>
<cac:PartyName>
<cbc:Name>Behörde Bonn</cbc:Name>
</cac:PartyName>
</cac:Party>
</cac:AccountingCustomerParty>NormAPI liefert technische Validierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.