BR-17

Weicht der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer ab, muss sein Name (BT-59) übermittelt werden. Wer das Geld bekommt, darf nicht offenbleiben.

Schweregrad
Fehler
Gilt für
CII, UBL
Regelwerk
v2026-01-31

Offizieller Regeltext

The Payee name (BT-59) shall be provided in the Invoice, if the Payee (BG-10) is different from the Seller (BG-4).

Warum tritt BR-17 auf?

Die Gruppe wird angelegt, weil eine abweichende Bankverbindung übermittelt werden soll — etwa bei Factoring oder einer Konzerntochter, die zentral kassiert. Der Name gilt dabei als Nebensache, weil die IBAN die Zahlung ohnehin lenkt.

Wie behebt man BR-17?

Setzen Sie BT-59 in cac:PayeeParty/cac:PartyName/cbc:Name (UBL) beziehungsweise ram:PayeeTradeParty/ram:Name (CII) — oder lassen Sie die Gruppe ganz weg, wenn Verkäufer und Zahlungsempfänger dieselbe Partei sind.

Im XML

Ausschnitt in UBL. Der CII-Pfad steht oben im Text — dieselbe Änderung, andere Elementnamen.

Fehlerhaft
<cac:PayeeParty>
  <cac:PartyIdentification>
    <cbc:ID>FACTOR-01</cbc:ID>
  </cac:PartyIdentification>
</cac:PayeeParty>
Korrigiert
<cac:PayeeParty>
  <cac:PartyIdentification>
    <cbc:ID>FACTOR-01</cbc:ID>
  </cac:PartyIdentification>
  <cac:PartyName>
    <cbc:Name>Muster Factoring GmbH</cbc:Name>
  </cac:PartyName>
</cac:PayeeParty>

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