BR-17
Weicht der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer ab, muss sein Name (BT-59) übermittelt werden. Wer das Geld bekommt, darf nicht offenbleiben.
- Schweregrad
- Fehler
- Gilt für
- CII, UBL
- Regelwerk
- v2026-01-31
Offizieller Regeltext
The Payee name (BT-59) shall be provided in the Invoice, if the Payee (BG-10) is different from the Seller (BG-4).
Warum tritt BR-17 auf?
Die Gruppe wird angelegt, weil eine abweichende Bankverbindung übermittelt werden soll — etwa bei Factoring oder einer Konzerntochter, die zentral kassiert. Der Name gilt dabei als Nebensache, weil die IBAN die Zahlung ohnehin lenkt.
Wie behebt man BR-17?
Setzen Sie BT-59 in cac:PayeeParty/cac:PartyName/cbc:Name (UBL) beziehungsweise ram:PayeeTradeParty/ram:Name (CII) — oder lassen Sie die Gruppe ganz weg, wenn Verkäufer und Zahlungsempfänger dieselbe Partei sind.
Im XML
Ausschnitt in UBL. Der CII-Pfad steht oben im Text — dieselbe Änderung, andere Elementnamen.
<cac:PayeeParty>
<cac:PartyIdentification>
<cbc:ID>FACTOR-01</cbc:ID>
</cac:PartyIdentification>
</cac:PayeeParty><cac:PayeeParty>
<cac:PartyIdentification>
<cbc:ID>FACTOR-01</cbc:ID>
</cac:PartyIdentification>
<cac:PartyName>
<cbc:Name>Muster Factoring GmbH</cbc:Name>
</cac:PartyName>
</cac:PayeeParty>NormAPI liefert technische Validierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.